Ich biete einen kompletten Service rund um Deine
Harley-Davidson...
HU & AU im Hause. Unsere Termine bis Juli 2025.
In der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:30Uhr ohne Anmeldung.
Oder ihr bringt Euer Bike schon einen Tag vorher, wenn Ihr Zeitlich flexibler sein wollt. Sprecht mich einfach an.
+ 26. März
+ 23. April
+ 28. Mai
+ 25. Juni
+ 23. Juli
+ ab sofort gibt es keine weiteren Termine mehr.
Für die Zukunf arbeite ich an einer Lösung, damit Ihr weiterhin den von mir bekannten Service bei der HU+AU habt. Kann noch ein wenig dauern, darum schaut hier regelmäßig vorbei.
Der neue Standort/Ansprechpartner wird dann hier bekannt gegeben !!!!
!! Achtung Änderungen unter Vorbehalt !!
Aus gegeben Anlass bitte zum anstehenden HU AU Termin beachten/ Prüfen.
Sollte eine Reifenfabrikatsbindung/ Hersteller Eingetragen sein gilt folgendes:
Faustregel Motorradreifen Zulassung
Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad.
27.09.22 07:12
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.
Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 auf Grund § 19 (2) StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Begutachtung und anschließenden Wiedererteilung der Betriebserlaubnis mitzuführen.
❌Nicht mehr erlaubt: Wechsel der Reifenbauart (z. B. Radial ↔ Diagonal)
Wichtig (neue Regelung) Stand 02.04.2025:
Bisher war auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) und in anderen Quellen (z. B. vom BRV) der Hinweis zu finden, dass ein reiner Wechsel der Reifenbauart (z. B. von Radialreifen auf Diagonalreifen) erlaubt sein kann, wenn alle anderen Werte identisch oder besser sind.
Dieser Hinweis wurde nun entfernt und ist nicht mehr gültig.
!!! Das bedeutet:
Wenn nur die Reifenbauart geändert wird – z. B. von einem Radialreifen auf einen Diagonalreifen – und alle anderen Werte gleich bleiben (Grösse, Traglast, Geschwindigkeit) –
!!! ist trotzdem eine Abnahme und Eintragung erforderlich !!!
Denn: Bei der Typgenehmigung wurde nicht automatisch geprüft, ob beide Bauarten (Radial/Diagonal) freigängig sind.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist verbindlich anzuwenden:
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
Neben dem umfassenden Angebot an Custom Parts Namhafter Hersteller sowie OEM Parts die in meiner Fachwerkstatt fachgerecht montiert werden, freuen ich mich, Euch zusätzlich den Hol und Bring Dienst als besonderen Services bei Road-Iron anbieten zu können.
+ Inspektion
+ Diagnose
+ Leistungs-Optimierung beim Einspritzer z.b. Mapping mit Power-Vision von Dyno Jet auch M8
+ Fahrwerksoptimierung
+ Umbauten z.b Breitreifen, Lenker usw.
+ Räder & Reifenservice
+ und vieles mehr....